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KFO Siekmann - SOS-Tipps

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Häufige Fragen (FAQ)

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Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Patienten und unsere Antworten darauf. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach persönlich an!

  • 1. Die Verbesserung der Körperhaltung
    Durch die Einbeziehung der Informationen aus der Körperhaltungsanalyse und den Ergebnissen durch die Osteopathie, der manuellen Medizin, der AK (Applied Kinesiology) und der evtl. angefertigten Rasterstereographie und Stabilometrie kann die kieferorthopädische Behandlung eine Harmonie zwischen Ästhetik und Funktion herstellen.
  • 2. Materialtestung
    Alle benötigten Materialien für die Spangen werden vor Behandlungsplanung ausgetestet (AK) und ggf. durch andere ersetzt.
  • 3. Erhalt aller bleibenden Zähne
    Durch einen frühen Behandlungsbeginn und die Auswahl hochmoderner und biologisch wirksamer Geräte kann eine Zahnentfernung meist vermieden werden.
  • 4. Feineinstellung
    Ein individuell hergestellter Positioner (ähnlich einem Boxerschutz) positioniert am Ende einer Behandlung die Zähne für eine exakte Einstellung der Kiefergelenke, der Zähne und der Körperstatik.
  • 5. Stabilität
    Durch Überkorrektur der Zähne und ein unsichtbares Festhalten der Zähne mittels sog. Retainer wird das Behandlungsergebnis stabilisiert.
  • 6. Beeinflussung des Craniosakralen-Systems
    Die Auswirkungen der Kieferposition in allen drei Raumebenen beeinflusst nachhaltig die Funktion des gesamten Körpers. Dies wird während und am Ende der Behandlung überprüft. Nach Abschluss der Therapie sollte das optimale Ergebnis gehalten werden.
  • 7. Kiefergelenkstherapie
    Die Untersuchung und Positionierung der Kiefergelenke ist fester Bestandteil einer ganzheitlichen Therapie. Bei festgestellter Dysbalance der Gelenke oder schon vorhandenem Knacken im Gelenk werden entsprechende Vorbehandlungen (z.B. eine Schienentherapie mit Craniomandibulärer Positionierungsapparatur) notwendig.
  • 8. Visualisierung des Ergebnisses
    Gerne kann auf Wunsch das angestrebte Behandlungsergebnis vor der Behandlung visualisiert werden.
  • 9. Weisheitszähne
    In der Planung nehmen wir Rücksicht auf die Position der Weisheitszähne und untersuchen die Chancen und Risiken der Erhaltungswürdigkeit unter ganzheitlichen Gesichtspunkten.
  • 10. Neuraltherapie, Herdbehandlung und Akupunktur
    Begleitend zur Therapie sollten Erkrankungsherde überprüft und durch Neuraltherapie oder mittels Akupunktur bzw. Lasertherapie behandelt werden.

Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

Schon lange wird nicht mehr alles von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Hier ist uns absolute Transparenz wichtig. Über die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppe“ (KIG) werden Kinder und Jugendliche nach dem Grad (Maßzahl) der Ausprägung der Fehlentwicklung des Kiefers/Zähne eingeteilt. Seit 2003 werden nur noch Zahnfehlstellungen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die in die Rubrik „Schwere Gesichtsmissbildungen“ (KIG 5) oder KIG 3 und 4 fallen.

Die Zahl der Wirtschaftlichkeit hat nichts mit der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung der Fehlstellung zu tun. Diese Maßzahl sagt nicht, ob bei geringeren Fehlstellungen gesundheitliche Probleme auftreten oder ob gravierende Fehlbisse gut kompensiert sind und nicht unbedingt Handlungsbedarf besteht. Gerne beraten wir Sie hierzu nach einer ersten Untersuchung und im persönlichen Gespräch. (Hier KIG Einstufung runterladen)

Nach einer ersten ausführlichen Untersuchung hat jeder Kieferorthopäde die Pflicht ihr Kind zu einer der KIG-Gruppen (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) zuzuordnen. An den Kosten bei der Zuordnung zur KIG-Gruppe 1 und 2 wird sich, per Gesetz, die gesetzliche Krankenkasse nicht beteiligen. Darüber muss eine Mitteilung an die Krankenkasse und die kassenzahnärztliche Vereinigung gemacht werden. Auf diese Gesetzesregelung haben wir keinen Einfluss, aber es steht Ihnen frei, die von uns festgestellte Indikationsgruppe von einem unabhängigen Gutachter der Krankenkasse überprüfen zu lassen. Hier unterstützen wir Sie gerne mit einem Beispieltext. Bei Rückfragen steht unser Team gern zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt, dass die Therapie bei Kindern und Jugendlichen in der Regel schneller als bei Erwachsenen verläuft, da das Gebiss noch nicht ausgewachsen ist. Eine Einschätzung über die Behandlungsdauer können wir aber immer nur individuell treffen, da sie von der vorliegenden Fehlstellung abhängig ist. Die voraussichtliche Dauer können wir Ihnen meist nach der Erstuntersuchung nennen.

Wie schnell die Fehlstellung korrigiert werden kann, hängt darüber hinaus von der Mitarbeit (der „Compliance“) des Patienten ab. Beispielsweise ist es bei Kindern unbedingt notwendig, dass sie die herausnehmbare Zahnspange ausreichend lange tragen. Darüber hinaus spielt die Mundhygiene eine große Rolle für das spätere Behandlungsergebnis.

Der günstigste Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Therapie ist das Kindes- und Jugendalter ab dem späten Zahnwechsel. Zahnfehlstellungen können meist noch problemlos im Erwachsenenalter korrigiert werden. Dazu werden ähnliche Zahnspangen wie im Kindesalter verwendet, wobei allerdings in erster Linie unauffällige Therapiegeräte (Lingualtechnik, Aligner) zum Einsatz kommen.

Kieferfehlstellungen können bei Erwachsenen nicht mehr alleine kieferorthopädisch korrigiert werden, da der Kieferknochen bereits ausgewachsen ist. Für diese Art der Korrektur ist ein zusätzlicher kieferchirurgischer Eingriff notwendig.

Das ist selten, denn grundsätzlich achten wir darauf, dass alle verwendeten Materialien gut verträglich sind. Bitte teilen Sie uns aber vor der Behandlung mit, ob Sie bzw. Ihr Kind an einer bestimmten Allergie leiden. Wir wählen die Materialien entsprechend aus.

Die Zielsetzungen der Therapien bei herausnehmbaren und festen Klammern sind unterschiedlich und die Behandlung auf jeden Patienten individuell ausgerichtet. Beide Zahnspangenarten können sich gegenseitig nicht ersetzen, aber durchaus ergänzen.

Festsitzende Zahnspangen wirken ständig auf Kiefer und Zähne ein. Die Brackets übertragen die notwendigen Kräfte gezielt auf die Zähne und schieben sie nach und nach in die gewünschte Position. Dabei können auch die Zahnwurzeln in die richtige Lage gebracht werden, z. B. in den Kiefer hineinbewegt werden.

Es gibt unterschiedliche Arten von Retentionsgeräten: Herausnehmbare Haltezahnspangen oder Lingualretainer (dünne zahnmedizinische Drähte, die auf der Rückseite der Frontzähne befestigt werden). Beide erhalten die korrigierte Zahnstellung nach der kieferorthopädischen Behandlung.

Ohne diese Geräte verschieben sich die Zähne häufig wieder – insbesondere, wenn eine umfangreiche Therapie notwendig war. Denn es kann einige Jahre dauern, bis sich die korrigierte Zahnstellung stabilisiert hat. Bei Erwachsenen ist es sinnvoll, einen Lingualretainer dauerhaft einzufügen.

Aligner, durchsichtige Zahnschienen aus einem robusten Kunststoff, sind nicht für jeden Patienten und jede Zahnfehlstellung geeignet. Denn in der Regel können nur leichtere bis mittlere Zahnfehlstellungen mit ihnen behandelt werden.

Ob Aligner für Sie eine mögliche Methode darstellen, klären wir im Vorfeld einer kieferorthopädischen Therapie. In manchen Fällen ist es sinnvoll oder sogar notwendig, Aligner in Kombination mit herkömmlichen kieferorthopädischen Apparaturen zu verwenden. Dies entscheiden wir grundsätzlich anhand Ihrer individuellen Voraussetzungen.

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